- Sozialpädagogische Familienhilfe
SPFH nach §31 SGB VIII...ist eine Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen innerhalb und außerhalb der Familie. Durch intensive Betreuung und Begleitung soll Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen Unterstützung gegeben werden.
- Erziehungsbeistandschaft
EB nach § 30 SGB VIII...ist eine intensive ambulante Hilfe, bei der Problemlagen von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes bearbeitet werden. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Problemen in Familie, Schule und zu anderen sozialen Bezügen (z.B. Freundeskreis)
- Hilfe für junge Volljährige
nach § 41 SGB VIII...ist eine ambulante Hilfe, bei der Lebensumstände und Problemlagen junger Volljähriger im Alter von 18 – 21 Jahren Berücksichtigung finden. Unter Einbeziehung der eigenen Vorstellungen des jungen Volljährigen gibt der Helfer Unterstützung bei der Bewältigung des selbst gewählten Weges und der Persönlichkeitsentwicklung.
- Sozialpädagogische Begleitung bei der Erbringung von Arbeitsleistungen
nach § 10 JGG...ist Unterstützung und Begleitung delinquenter Jugendlicher bei der Erfüllung der vom Jugendrichter erteilten Auflage, gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten.
- Sozialer Trainingskurs
STK nach § 10 JGG...der STK als pädagogisch begleitetes Angebot für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zielt auf eine problem- und handlungsorientierte Aufarbeitung der zur Straftat führenden Schwierigkeiten der jungen Menschen im Rahmen der Gruppenarbeit ab und versucht, Lösungsmöglichkeiten sichtbar zu machen und Hilfestellungen zu geben. Es soll die Teilnehmer vor einer weiteren Deklassierung bewahren und ihnen für konfliktbelastende Bereiche Verhaltensalternativen aufzeigen.
