Betreuungsverein
Aufgabenkreise
Betreuung erfolgt in festgelegten Aufgabenkreisen
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Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche
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Hilfestellung bei Verwaltung monatlicher Einkünfte
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Beratung bei Vertragsabschlüssen (Versicherungen / Ratenkäufe)
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bei Verschuldung Hilfsangebote aufzeigen / ggf. Einwilligungsvorbehalt erwirken
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Kontakt zu behandelnden Ärzten halten / Koordination zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sicherstellen
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Behandlungsvertrag abschließen (umfassende Information über medizinische Situation, Diagnosen, Chancen und Risiken der Behandlung, alternative Behandlungsmöglichkeiten, notwendige Medikamente und deren Auswirkungen)
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Einsicht in Patientenunterlagen
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Genehmigung sedierender Medikamente bei Gericht beantragen
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Genehmigung bei Notwendigkeit eines ärztlichen Eingriffes
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wenn die notwendige Versorgung in der Häuslichkeit nicht gewährleistet, Klärung behördlicher Angelegenheiten bei Umzug in vollstationäre Einrichtung (Auswahl eines geeigneten Heimplazes, Wohnungsauflösung)
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ständige Kontrolle der angewandten Pflege
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ggf. Veranlassung der Unterbringung oder unterbringungsähnlicher Maßnahmen
