Betreuungsverein
Wer kann betreuen?
In der Regel ist Betreuung ehrenamtlich. Das bedeutet, ein/e Verwandte/r oder Bekannte/r wird vom Betreuungsgericht dazu bestellt, sich um die Angelegenheiten der betroffenen Person zu kümmern.
Betreuung ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Man muss bereit sein, den Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu begleiten, Entscheidungshilfen zu gewähren und Beistand zu leisten.
Vereinsbetreuer werden bestellt, wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht oder der Umfang der zu regelnden Angelegenheiten die Möglichkeiten einer ehrenamtlichen Betreuung übersteigt
