Betreuungsverein
Was bedeutet Betreuung?
Gerichtliche Betreuung ist gem. §§ 1896 ff. BGB eine gesetzliche Leistung, die durch das Betreuungsgericht übertragen wird. Sie beinhaltet rechtliche Vertretung und persönliche Unterstützung.
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Voraussetzung ist, dass der volljährige Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. (Erforderlichkeit einer Betreuung)
- Die betroffene Person kann selbst eine/n Betreuer/in benennen.
