- Die Eltern können einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt stellen, wenn sich :
- deren Familiensituation als überlastet darstellt
- entwicklungshemmende Verhaltensauffälligkeiten und Teilleistungsstörungen aufzeigen, (z.B.Hyperaktivität)
- wenig differenzierte Verhaltensmöglichkeiten zur Anpassung an veränderte Umweltbedingungen zur Verfügung haben
(z.B. Scheidungskinder, Ortswechsel) - nur zeitweise und für bestimmte Lebensbereiche Hilfe benötigen
(Schulische Förderung, Elternarbeit) - Lernschwierigkeiten zeigen (z.B. Ausdauer- und Konzentrationsschwäche)
